Hallo ihr Lieben,
ich brauche mal wieder eure Hilfe.
Ich habe dem Schuldner nach Erteilung der Restschuldbefreiung weitere Stundung der Verfahrenskosten mit einer monatlichen Ratenzahlung in Höhe von 16,00 € bewilligt.
Nach erneuter Überprüfung kam ich nunmehr auf eine Ratenhöhe von 127,00 €. Hierzu wurde der Schuldner mehrfach angehört etc. Mit rechtskräftigem Beschluss vom 28.10.2016 habe ich angeordnet, dass ab dem 15.11.2016 monatlich 127,00 € zu zahlen sind.
Mein Schuldner zahlt mir aber weiterhin nur die 16,00 € monatlich und somit ja nur einen Teilbetrag der angeordneten Ratenhöhe.
Kann ich trotzdem die Stundung aufheben? Er hat aktuelle 3*16,00 € = 48,00 € statt 3*127,00 € = 381,00 € gezahlt und ist somit doch mit mindestens einer Rate (127,00 €) in Verzug, oder?
Ich hoffe auf eure Hilfe und sage schon mal Danke im Voraus...