Hallo !
Mir liegt ein Vergütungsantrag eines Ergänzungsbetreuers vor.Er hat seinen Vergütung nach konkretem Zeitaufwand geltend gemacht.
Er beantragt nun die Vergütung für insgesamt 6 Stunden zu je 33,50 EUR. Laut seiner Aufstellung war er jedoch nur 348 Minuten tätig.
Ich würde ihm jetzt nur die Vergütung für 348 Minuten bewilligen und den Stundensatz ( 5,8 Std. ) nicht aufrunden gemäß § 5 VBVG.
Wie läuft das bei euch ?