Hallo!
Ich bin leider im Forum bei meiner Suche nicht weitergekommen und hoffe, dass mir jemand helfen kann.
In meinem Fall beantragt das Jugendamt als Beistand die Festsetzung von gleichbleibendem Unterhalt (130,00 EUR) monatlich.
Ich bin davon ausgegangen, dass das hälftige Kindergeld in Abzug gebracht werden muss.
Das Jugendamt ist jedoch der Meinung, dass der halbe Kindergeldanteil nicht in Abzug zu bringen ist.
Ist das richtig?
Da ich diese Sachen erst neu bearbeite, benötige ich Hilfe erfahrener Kollegen, die mir das erläutern können.
Vielen Dank vorab für die Hilfe.