Hallo, ich habe ein Problem bei der PKH-Überprüfung.
Meine PKH-Partei hat nach Bewilligung der PKH geheiratet.
Der Ehegatte hat Einkommen (ca. 2.500€), die PKH-Partei einen Minijob (ca. 400€).
Kommt in dieser Konstellation der Einsatz der Prozesskostenvorschusspflicht als einzusetzendes Vermögen in Frage?
Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen.
LG Charyka