Auslegung Eintragungsantrag

  • Versorgungsunternehmen erteilt Löschungsbewilligungen für Leitungsrechte.

    "Löschung ... wird bewilligt.
    Nach Erledigung bitten wir um Eintragungsnachricht."

    Den Urkunden ist ein Kurzbriefzettel beigefügt, mit der Bitte um Vollzug anhängender Urkunden.
    Da es ja mehrere Urkunden sind, kommen dann auch mal welche ohne Kurzbriefzettel auf meinen Schreibtisch.

    Nun meine Frage. Würdet ihr auf einen korrekten Antrag bestehen oder bin ich hier ganz großzügig mit meiner Auslegung.

    :gruebel::gruebel::gruebel:

    Es ist von großem Vorteil, die Fehler, aus denen man lernen kann, recht früh zu machen.

    (Winston Spencer Churchill)

  • Versorgungsunternehmen erteilt Löschungsbewilligungen für Leitungsrechte.

    "Löschung ... wird bewilligt.
    Nach Erledigung bitten wir um Eintragungsnachricht."

    Den Urkunden ist ein Kurzbriefzettel beigefügt, mit der Bitte um Vollzug anhängender Urkunden.
    Da es ja mehrere Urkunden sind, kommen dann auch mal welche ohne Kurzbriefzettel auf meinen Schreibtisch.


    Wenn der Kurzbrief "mit der Bitte um Vollzug" vom Versorgungsunternehmen kommt, hätte ich keine Probleme mit der Löschung - das Gewollte ist mE offensichtlich.
    Bei Verteilung der Vorgänge kann man den "Antrag" in Kopie dazuhängen.

  • Da es keine Mindestgröße für das Antragsschreiben gibt, schließe ich mich glitzer an. Kurzbrief und LöBe tragen ja sicherlich dasselbe Eingangsdatum und damit habe ich keine Probleme mit der Löschung.

    :cup: Man sollte - wenigstens versuchen - stets bemüht zu sein. :schreiben

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