Versorgungsunternehmen erteilt Löschungsbewilligungen für Leitungsrechte.
"Löschung ... wird bewilligt.
Nach Erledigung bitten wir um Eintragungsnachricht."
Den Urkunden ist ein Kurzbriefzettel beigefügt, mit der Bitte um Vollzug anhängender Urkunden.
Da es ja mehrere Urkunden sind, kommen dann auch mal welche ohne Kurzbriefzettel auf meinen Schreibtisch.
Nun meine Frage. Würdet ihr auf einen korrekten Antrag bestehen oder bin ich hier ganz großzügig mit meiner Auslegung.