Hallo,
hattet ihr schon einmal die Anerkennung einer "ausländischen Vormundschaft" gemäß dem IntFamRVG durch ein deutsches Gericht? Was passiert anschließend? Wo wird die Vormundschaft geführt? Ist eine weitere Verpflichtung erforderlich? Muss man sich Akten von dem ehemaligen Gericht anfordern? Wer erteilt vormundschaftsgerichtliche Genehmigungen?