Ich habe folgenden Fall:
Der Minderheitsgesellschafter, der gleichzeitig Geschäftsführer ist, hat eine Gesellschafterversammlung der GmbH einberufen. Der Mehrheitsgesellschafter hat seinen Wohnsitz in China. Das Einladungsschreiben wurde 18 Tage vorher abgesandt. Laut der Website der Deutschen Post beträgt die Postlaufzeit 6-14 Tage. Im Zweifel würde ich von einer Postlaufzeit von 14 Tagen ausgehen. Dann würden noch 4 Tage verbleiben. Die Mindesteinladungsfrist beträgt jedoch 1 Woche. Darüber hinaus ist es meiner Ansicht nach fraglich, ob es dem Gesellschafter tatsächlich möglich war, innerhalb von 4 Tagen zu der Gesellschafterversammlung anzureisen. Dann wäre der Gesellschafterbeschluss nicht nur anfechtbar, sondern auch unwirksam.
Wie seht ihr das?
Vielen Dank für die Antworten