Ich brauch heute noch einmal Eure Hilfe. Ich habe mich schon durch Kommentare und Rechtsprechung gewühlt. Ebenso hier die Suchfunktion durchforstet. Ich werde da einfach nicht schlau draus.
Meine Betroffene ist Eigentümerin eines Hauses. Die Tochter hat dort ein Wohnungsrecht. Dies ist eingetragen im Grundbuch.
Die Betreuerin ist nicht sicher, ob die Tochter für das Wohnrecht monatliche Zahlungen zu leisten hat oder nicht. Ich habe mir den zugrundeliegenden Notarvertrag angesehen. In dem steht nichts zur Unentgeltlichkeit oder Entgeltlichkeit.
Ich habe gelesen, dass sich dies aus dem schuldrechtlichen Vertrag ergeben muss, sofern sie Zahlungen zu leisten hat. Darüber finde ich im Notarvertrag nichts. Meine Kollegen meinen, wenn nichts im Vertrag steht, ist es ein entgeltliches Wohnrecht. Ich bin der Ansicht es ist umgekehrt.
Bezüglich zu tragender Nebenkosten habe ich verschiedene Ansichten gelesen. An manchen Stellen steht der Wohnungsberechtigte muss grundsätzlich die Nebenkosten zahlen, und an anderer Stelle steht, dass auch das sich aus dem schuldrechtlichen Vertrag ergeben muss.
Was stimmt denn nun? Monatliches Entgelt für das Wohnrecht ja oder nein? Nebenkosten zahlen, ja oder nein?
Der Anwalt der Tochter meint, es würde sich ganz klar um ein Wohnungsrecht nach § 1093 BGB handeln, und als solches wäre das unentgeltlich. Zu den Nebenkosten hat er nichts gesagt.