Hallo, ich glaube ich sollte langsam Dienstschluss machen
Ich habe eine unterschriftsbeglaubigte Grundschuldbestellung. Hinsichtlich des Belastungsgegenstandes wird auf eine Anlage Bezug genommen, die auch beigefügt ist.
Der Notar hat dann die Unterschriften beglaubigt und Grundschuldbestellung, die Anlage und seinen Beglaubigungsvermerk fest miteinander verbunden.
Genügt das (wegen der Anlage die sich ja nach der Unterschrift befindet) ?
Ron