Ich verstehe auch nicht, weshalb keine Aufhebung der Betreuung durch den Richter erfolgt. In Deutschland ist für den Betroffenen nichts mehr zu veranlassen.
Ggf. könnte durch den Richter eine Anregung nach Tschechien gesandt werden, dem Betroffenen dort einen Betreuer (oder wie sich eine derartige Hilfe dort nennt) zu bestellen.