Hallo,
es wurde Klage eingereicht und PKH-Antrag gestellt. Es gab einen Gütetermin vor dem ArbG; ein Kammertermin wurde im Termin festgelegt. Wg. der PKH wollte der Richter sich noch die Unterlagen ansehen. Also keine Entscheidung. Zwischenzeitlich haben sich die Parteien geeinigt und die Klage soll zurückgenommen werden.
Der zuständiger Ri ist jedoch erkrankt. Wir haben weder ein Protokoll der Verhandlung, noch eine Ladung zum Kammertermin noch eine PKH-Entscheidung.
Wenn jetzt die Klage zurückgenommen wird, erhalten wir kein PKH oder?
Danke vorab
Liane