Zu vollstrecken ist eine Einheitsjugendstrafe von mehreren Jahren. Einbezogen wurde ein Urteil, durch welches sowohl eine Jugendstrafe als auch Verfall des Wertersatzes ausgesprochen wurde.
Aus den Gründen des nun zu vollstreckenden Urteils geht hervor, dass die Anordnung bzgl. des Verfalls des Wertersatzes aufrechterhalten werden sollte. Im Tenor steht jedoch nichts davon!
Das Gericht verweigert eine nachträgliche Berichtigung des Urteils.
Ist es tatsächlich so, dass die Vollstreckung nicht (weiter) betrieben werden kann und ich den bereits gezahlten Teil zurückzahlen muss?
schon mal...