Hallo ihr Lieben,
ich suche mir schon länger die Finger und Augen wund .. finde leider die ich meine Erinnung nicht mehr...
Ich/wir am Gericht haben mit unseren Verwaltern ein Problem im Rahmen der Vorschussgewährung und Geltendmachung von Zuschlägen.
Ich meine vor längerer Zeit mal gelesen zu haben, dass wenn ich einen Zuschlag im Rahmen eines Vorschusses gewähre, kann der Verwalter sich darauf berufen, dass dieser auch in der endgültigen Vergütung als zugestanden gilt.
Leider finde ich diese Entscheidung/Kommentarstelle/Fundstelle nicht mehr (hab InsVV/Jurion/Beck-online und Juris durchforstet) und keine Idee wie und wo ich noch suchen soll. Vielleicht habe ich auch nicht das richtige Schlagwort im Kopf.
Könnt ihr mir mit eurem Schwarmwissen weiterhelfen?