Hallo,
ist es hinderlich für die vereinfachte Unterhaltsfestsetzung, wenn bereits ein abgeschlossener Vergleich vorliegt in dem sich der Agg. dazu verpflichtet hat für einen bestimmten Zeitraum Geld zu Händen der Sozialkasse zu zahlen?
Habe nunmehr einen Antrag gegen denselben Agg. auf vereinfachte Unterhaltsfestsetzung aufgrund Übergang nach §33 SGB II vorliegen. Dort werden Rückstände und laufender Unterhalt für Zeiträume geltend gemacht, über die im Vergleich nicht entschieden wurde.
Vielen Dank