Hi! Ich stehe gerade auf dem Schlauch...
In der Veröffentlichung des Insolvenzgerichtes heißt es:
"Die Abtretungsfrist beträgt sechs Jahre, beginnend mit der Verfahrenseröffnung am 15.02.2016."
Wann endet denn die Wohlverhaltensphase dann exakt: am 15.02.2022 oder schon am 14.02.2022? Ergo: Handelt es sich um eine Ereignisfrist oder eine Terminfrist?
Zu welchem Zeitpunkt der Schuldner jetzt ganz genau förmlich auch die Restschuldbefreiung erlangen wird, hängt davon ab, wann der tatsächliche Beschluss über die RSB ergeht, richtig? Wann das geschieht, kann doch aus der Ankündigung der RSB noch nicht exakt berechnet werden, oder?
Tut mir leid wegen dieser Basics-Fragen. Aber ich stehe gerade etwas auf dem Schlauch und soll gleich Rede und Antwort stehen...