Hallo an alle!
Ich habe eine Anmeldung Beendigung Liquidation + Erlöschen Verein vorliegen. Aufflösung Verein, Liquidatoren sind eingetragen, Sperrjahr ist abgelaufen.
Wäre eintragungsfähig.
Jetzt kommt das Schreiben eines Gläubigers des Vereins (VB ist erwirkt). Er beantragt, der Löschung nicht stattzugeben, da eine Befriedigung der nach dem Gläubigeraufruf gegen die Liquidatoren geltend gemachten Forderung nicht erfolgte.
Ich würde jetzt eine kurze Mitteilung an den Gläubiger machen, dass sich aus dem dargestellten Sachverhalt nichts ergibt, was der Löschung des Vereins entgegensteht und nach kurzer Frist die Löschung eintragen.
Oder übersehe ich etwas?
Vereine, Beendigung Liquidation
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Also ich würde vorerst nicht löschen, da der Verein sehr wahrscheinlich noch nicht vollständig abgewickelt ist. Insbesondere könnte hier übrigens auch eine Insolvenzantragspflicht seitens des Vorstands bestehen. Sollte im Übrigen bestehendes Vermögen des Vereins ausgekehrt worden sein, obwohl noch vorhandene Gläubiger vorhanden waren, hätte der Verein ggf. entsprechende Schadensersatzansprüche gegen die Verantwortlichen oder aber auch möglicherweise Rückerstattungsansprüche gegen den Begünstigten.
In diesem Fall würde ich nun erstmal den Vorstand zu dem Vortrag des Gläubigers anhören.
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Vielen Dank für die Antworten. Ich mach was draus.:daumenrau
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