Hallo,
ich brauch mal eure Meinung:
Es gab in einem Verfahren eine Kostenentscheidung. Kostenquote 20 : 60 Kläger : Beklagter. Diese Entscheidung war rechnerisch falsch. Wir haben daher Beschwerde eingelegt. Die Richterin am AG hat "der Beschwerde nicht abgeholfen" und die Sache ging ans LG.
Das LG hat den "Nichtabhilfebeschluss aufgehoben", die Akte ging zurück an die Richterin beim AG.
Heute erreichte uns ein Beschluss des AG, wonach die Kosten des Verfahrens nach der entsprechenden Quote festgelegt wurde.
Dieser letzte Beschluss enthält aber kein Wort über den alten Beschluss oder unsere Beschwerde. Müsste da nicht drinstehen, dass der alte Beschluss aufgehoben wurde oder die Beschwerde Erfolg hatte oder sowas?
Danke vorab.
Liane