Hallo User,
eine Frage zum Procedere bei VKH:
Ich habe meinen Mandanten vorprozessual vertreten und später auch gerichtlich. Mein Mandant hat VKH ohne Raten bekommen, nach dem Gerichtstermin habe ich einen Vergütungsantrag VKH gestellt. In diesem Antrag habe ich angegeben, daß ich den Mandanten vorprozessual vertreten habe und welche Gebühren dafür angefallen sind.
2 Wochen nachdem ich den Vergütungsantrag gestellt habe, habe ich dem Mandanten eine Rechnung geschrieben für den außergerichtlichen Teil. Was mich ja völlig umgehauen hat: Der hat bezahlt.
Den Eingang und die Höhe der Zahlung habe ich unter Beifügung einer Kopie der Rechnung dem Gericht mitgeteilt, parallel dazu hat das Gericht die VKH-Vergütung gezahlt.
2 Tage später erhielt ich ein Schreiben, daß ich die gesamte Vergütung zurück zahlen soll. Ich habe geantwortet, daß das verrechnet werden muß, ich aber sicher nicht die gesamte Vergütung erstatten muß und um Übersendung eines Rückforderungsbeschlusses gebeten.
Nach 2 weiteren Wochen kam ein weiteres Schreiben vom Gericht, in dem steht, daß ich einen neuen Vergütungsantrag schicken soll.
Mir ist klar, daß die vom Mandanten gezahlte Vergütung dem Grunde nach angerechnet werden muß, wieviel das der Höhe nach ist, muß man dann eben ausrechnen und ggf. muß ich dann an die Staatskasse erstatten.
Meine Frage ist: Muß ich geänderten Vergütungsantrag stellen oder muß mir das Gericht einen Rückforderungsbeschluß / -bescheid schicken ?
Ich habe meinen Vergütungsantrag "wahrheitsgemäß" gestellt und verstehe nicht, warum ich meinen Antrag wegen nachträglich eingetretener Umstände ändern soll.
Danke für die Antworten
Julchen