Angenommen, die Insolvenzmasse besteht ausschließlich aus dem Haftungsanspruch gegenüber dem GF einer GmbH.
Gibt es eine Möglichkeit, die in der Verwaltervergütung enthaltene Vorsteuer trotz § 15 Abs. 2 Nr. 1 UStG für die Masse geltend zu machen?
Angenommen, die Insolvenzmasse besteht ausschließlich aus dem Haftungsanspruch gegenüber dem GF einer GmbH.
Gibt es eine Möglichkeit, die in der Verwaltervergütung enthaltene Vorsteuer trotz § 15 Abs. 2 Nr. 1 UStG für die Masse geltend zu machen?
Warum willst Du das verquicken?
Warum willst Du das verquicken?
Der Sachverhalt steht ja schon fest, ich kann/will auch nicht aktiv eingreifen. Sollte § 15 Abs. 2 Nr. 1 UStG hier ziehen, verbleibt die Vorsteuer aus der Verwaltervergütung in der Staatskasse. Mir ist im Grunde egal, wie es läuft, Hauptsache es wird richtig gemacht.
Kommt es denn darauf an, wie die Masse erwirtschaftet wird oder darauf, wohin sie fließt?
Vergütungs- und Gerichtskostenfrage
Vergütungs- und Gerichtskostenfrage
Soisses. Und eine Auswirkung auf die Quote hat die Frage auch.
Kommt es denn darauf an, wie die Masse erwirtschaftet wird oder darauf, wohin sie fließt?
Nach den diversen BFH-Entscheidungen kommt es nicht darauf an, wie die Masse erwirtschaftet wird.
Sondern auf das Verhältnis der angemeldeten Forderungen aus dem unternehmerischen zum privaten Bereich.
Kommt es denn darauf an, wie die Masse erwirtschaftet wird oder darauf, wohin sie fließt?
Nach den diversen BFH-Entscheidungen kommt es nicht darauf an, wie die Masse erwirtschaftet wird. Sondern auf das Verhältnis der angemeldeten Forderungen aus dem unternehmerischen zum privaten Bereich.
Danke, das war das Gesuchte. Den Hinweis von LFdC hatte ich zunächst nicht verstanden.
Sorry, bin im Urlaub. Auf dem Handy tippt sich's schlecht und Fundstellen sind fern...
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