Moin,
müsste euch nochmal mit einer Frage behelligen.
Habe häufiger den Fall, dass ein RA im KFB-Antrag bspw. die Geschäftsgebühr oder die Verfahrensgebühr fürs Mahnverfahren anrechnet an die Verfahrensgebühr im Gerichtsverfahren (oder auch die Geschäftsgebühr an die Verfahrensgebühr vom Mahnverfahren)
Meine Frage: Wann rechnet man in diesen Fällen die Auslagenpauschale nach NR. 7002 VV RVG aus?
Manchmal sind die Beträge um die es geht so gering, dass das tatsächlich einen Unterschied macht, ob man die Pauschale von der vollen Verfahrensgebühr berechnet oder ob man zuerst anrechnet.
Kleines Bsp: Verfahrensgebühr sind ausgerechnet 104 EUR, es ist weiter bspw. die 1,0 Gebühr aus dem Mahnverfahren anzurechnen iHv 80 EUR.
Wenn ich die Pauschale berechne, bevor ich anrechne, komme ich ja auf die max. 20 Euro. Wenn ich allerdings erst die 80 EUR abrechne, bestimmt sich ja die Pauschale nach den restlichen 24 EUR und ist dann nur bei 4,8 EUR.
Wie seht ihr das? Mir kommen relativ viele Anträge auf den Tisch, wo die Anwälte die Pauschale von der vollen Verfahrensgebühr berechnen.
Lieben Gruß