Hallo,
ich hab wieder einmal Probleme mit europäischen Vollstreckungstiteln.
Der Antragsteller hat zunächst eine Bescheinigung nach Art. 54 EG VO Nr. 44/2001 beantragt und auch erhalten und könnte damit jetzt das Exequaturverfahren beantragen.
Nun möchte er auch noch den europäischen Vollstreckungstitel nach EG VO Nr. 805/2004. Also ich weiß ja, dass er die Wahl hat zwischen beidem.
Aber geht auch beides? Weil quasi 2 Klauseln bzgl. des selben Titels, naja...
Weiter hab ich noch die Frage in einer anderen Sache, ob ich bzgl eines Titels, aber zweier verschiedener Forderungen 2 Bestätigungen als europäischer Vollstreckungstitel erteilen kann. Hab hier nämlich das Problem, dass ich eine Hauptforderung und eine Nebenforderung mit jeweils unterschiedlichen Zinsen hab und das krieg ich in einem Formular nicht unter.