Sooo, nachdem ich jetzt die Suchfunktion ausführlich und gründlich bearbeitet habe und nicht fündig geworden bin, stelle ich meine Frage mal an die Runde:
Angenommen, der Betroffene hat ein bebautes Grundstück, das nicht zum Schonvermögen gehört. Richtet ihr euch bei der Kostenberechnung nach den Angaben des Betreuers im Vermögensverzeichnis oder rechnet ihr selbst etwas aus?
Richtet sich die Bewertung des Grundstücks nach § 46 GNotKG, sodass eigentlich die Angaben der Beteiligten ausreichen?
Oder nutzen hier alle die Brandversicherungssumme von 1914 (wobei man da ja anscheinend auch das Alter des Gebäudes braucht)?
Hintergrund ist die Frage, welche Angaben im Vermögensverzeichnis benötigt werden.
Vielen Dank schon mal