Hallo
ich brauche bei folgendem Sachverhalt Hilfe :
Eheleute a+ b haben 4 Kinder c,d,e,f. Sie setzten sich in einem not. Testament gegenseitig als Erben ein. Erben des Längstlebenden sollen das Kind c sein , sowie die Enkel g und h (Kinder des vorverstorbenen Sohnes d) C soll jedoch nur Vorerbin sein, Nacherben bezüglich des Hauses sind Enkel g und h, Nacherbe bezüglich bezüglich der Ländereien ist Sohn e.
Ehefrau ist vorverstorben. Nach dem Tod des Ehemannes wurden c,g und h ins Grundbuch in Erbengemeinschaft eingetragen mit Nacherbenvermerk bezüglich c.
Die Vorerbin C ist nun verstorben. Der Nacherbe Sohn e ist bereits vor Eintritt des Nacherbfalls verstorben und hinterlässt eine Frau und 3 Kinder.
g und h fechten nun die Annahme der Nacherbschaft an. Sie wären sich nicht über ihre Nacherbenstellung im Klaren gewesen.
g hat keine Kinder. Die Kinder von h haben ebenfalls ausgeschlagen.
Ich habe die Kinder des Sohnes e über die Ausschlagung informiert (Frau mittlerweile auch verstorben). Ein Kind hat ausgeschlagen. Die anderen beiden nicht.
Ich würde jetzt im Wege der Anwachsung die beiden Kinder des Sohnes e als Erben ansehen.
Ich hoffe ich habe es einigermaßen verständlich geschrieben. Wie würdet ihr das beurteilen?
Vielen Dank