Hallo
mir liegt folgender Fall vor:
Der Kindesmutter wurde für die Bereiche Aufenthaltsbestimmungsrecht, Gesundheitssorge und Recht auf Antragstellung die elterliche Sorge entzogen und auf das ortsansässige Jugendamt als Pfleger übertragen.
Das minderjährige Kind lebte bisweilen in einer Wohngruppe / Einrichtung vor Ort; die Kindesmutter lebt in einer recht weit entfernten anderen Stadt.
Nunmehr teilt das Jugendamt mit, dass das Kind unerlaubt aus der Wohngruppe "abgehauen" und zu seiner Mutter gefahren ist. Dort lebt das Kind nun seit einigen Wochen. Jegliche Versuche, das Kind dazu zu bewegen freiwillig in die Wohngruppe zurückzukehren, sind gescheitert.
Nunmehr bittet das Jugendamt um Hilfe und Information, wie weiter zu verfahren ist bzw. was dem Jugendamt für Möglichkeiten zur Verfügung stünden das Kind zwangsweise zur Einrichtung zurückzubringen.
Diese Frage konnte ich leider nicht beantworten und beim Recherchieren bin ich bisher auch noch nicht wirklich fündig geworden. Sofern das Jugendamt hier mit Zwang vorgeht - wird dazu die örtliche Polizei zur Hilfe genommen? Und bedarf es hierzu einer gerichtlichen Genehmigung?
Ich bin wirklich überfragt Über eure Mithilfe würde ich mich freuen!