Hallo zusammen,
ich wollte mal in die Runde fragen, wie ihr das handhabt. In einem Testamentseröffnungsverfahren meldet sich eine Anwältin unter Vorlage der Vollmacht zur Akte. Sie vertritt den "enterbten" einzigen Abkömmling des Erblassers. Es gibt ein handschriftliches gemeinschaftliches Testament, in dem sich die Ehegatten zunächst gegenseitig als Alleinerben einsetzen und als Schlusserben einen gemeinnützigen Verein. Schickt ihr das eröffnete Testament nur an die Anwältin oder (wie ich) auch noch an den Sohn direkt?
Und anschließend daran - es liegt nämlich jetzt auch ein Erbscheinsantrag vor -: Hört ihr nur die Anwältin als Vertreterin des Sohnes an, nur den Sohn oder beide?