Das Sozialamt des Betreuten verlangt, dass dieser den Pflichtteil nach seinem Vater gegenüber seiner Mutter (Alleinerbin) geltend macht. Betreuer ist kein Familienangehöriger. im Erbvertrag ist eine Pflichtteilsstrafklausel enthalten.
Kann das Sozialamt den Pflichtteil auf sich überleiten oder muss der Betreuer den Pflichtteil geltend machen. Was ist mit der Pflichtteilsstrafklausel ?
NachPalandt/Weidlich § 2317 Rn. 9 m.w.N. kann derSozialfürsorgeträger bis zur Höhe seiner Aufwendungen nach dem Erbfall einenPflichtteilsanspruch des Sozialhilfeempfängers trotz § 852 ZPO auf sich durchBescheid überleiten, SGB XII 93. Er kann den übergeleiteten Anspruchselbständig geltend machen, ohne dass es auf die Entscheidung desPflichtteilsberechtigten oder seines Betreuers hierüber ankommt. BGH FamRZ 05,448, NJW-RR 06/223.