Hallo Kollegen,
ich bräuchte mal eure Hilfe. Ich habe (in Vertretung) was eher ungünstiges angestellt und eine Vormundschaft über einen Ausländer angeordnet (§ 14 Nr. 10 RpflG ist mir bekannt... Zu meiner Ehrenrettung: Es hat sich erst nachträglich herausgestellt, dass das Mündel Ausländer ist und es musste schnell gehen). Ich bin mir jetzt unsicher, wie das Verfahren weitergeht, mein Beschluss könnte nach § 8 RpflG wohl unwirksam (und nicht nur anfechtbar sein). Hat damit schon jemand praktische Erfahrungen gemacht?