Hallo
Kann mir jemand sagen, wo ich die Aufbewahrungsfrist für Faxberichte finde?
Danke
Aufbewahrungsfrist Faxberichte
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Für NRW:
In Abschnitt I A Nr. 3 der AufbewahrungsVO NRW: 2 Jahre -
Für Hamburg: Abschnitt IV der AV der Behörde für Justiz und Gleichstellung Nr. 11/2013 vom 20. August 2013 (Az. 1281/13/4-) :
Die Empfangsjournale sind gesondert zu sammeln und für zwei Jahre nach Ablauf des Entstehungsjahres aufzubewahren. -
Hessen? In der Aufbewahrungsverordnung finde ich es nicht.
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Keiner ne Idee, wo ich noch suchen kann?
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Für Hessen gab es in 2006 eine Rundmail(leider grade nicht zur Hand, deshalb kann ich den Absender nicht nennen), in der es heißt:
"dass die betreffenden Protokolle (über die Faxe) im weiteren Sinne als Posteingangsbücher anzusehen sind und daher gem. Nr. 3, 303 bzw. 403 Aufbewahrungsverordnung einer 2-jährigen Frist unterliegen" -
Vielen Dank!
2006 war ich noch gar nicht in der Justiz
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