Hallo zusammen.
Mich würde grundsätzlich mal interessieren wie ihr es handhabt wenn ihr eine Umwandlung machen sollt und aus der Bilanz sehen bzw. vermuten könnt, dass einer der Rechtsträger überschuldet ist/sein könnte.
Ich habe bspw. grade eine GmbH und ihre Tochter GmbH auf dem Tisch. Die Tochter soll auf die Mutter verschmelzen (zur Aufnahme). Aus der Bilanz der Tochter ergibt sich ein Aktiv vermögen von gut 12.000 Euro gegenüber von knapp 60.000 Euro Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen und -72.000 Euro Bilanzverlust...
Bisher hab ich nur im Kallmeyer Rn 44 zu § 17 UmwG gefunden, dass die Überschuldung grds. kein Umwandlungshindernis ist. Aber das find ich ein bisschen knapp, wenn ich ehrlich bin...
Was macht ihr denn mit sowas?
Liebe Grüße
Amira