Hallo,
es wird die Räumungsvollstreckungaus einem Zuschlagsbeschluss betrieben. Der Schuldner stellt nun einen Antragnach § 765a ZPO und teilt mit, dass er einen Mietvertrag mit dem Ersteher habe.
Aus meiner Sicht ist das nichts,was im Wege des § 765a ZPO eingewendet werden kann, sondern eher im Wege derVollstreckungsabwehrklage.
Hat irgendwer Ideen dazu oder sowas schon mal gehabt?