Hallo zusammen,
ich bin ja nun noch ganz frisch in der Betreuung, frage mich aber gerade, ob es sich wirklich um eine Rechtspflegertätigkeit bei folgendem handelt:
Nach Vergütungsfestsetzungsbeschlüssen für die Betreuer und Auszahlungsanordnungen für Verfahrenspfleger pflegt bei uns der Rpfl die Daten in eureka ein,
inklusive Zählblatt. Das kostet natürlich entsprechend Zeit.
Ist das nicht eine Aufgabe der Geschäftsstelle?
Wie ist das bei anderen Gerichten (vor allem Hessen würde mich interessieren)?
Vielen Dank!