Ich habe ein Frage, die ich bisher auch mit keinem Kommentar klären konnte.
Folgender Sachverhalt:
Im Nov. 2016wurde von einem Amtsgericht A in einem Beschluss festgestellt, dass die eSo desKV ruht,
weil er inhaftiert ist und die KM die eSo somit allein ausübt.
EinUmgangsverfahren wurde jetzt vom Amtsgericht Aan mein AG abgegeben,
weil die KMmit dem Kind im Oktober 2017 in unseren Gerichtsbezirk gezogen ist.
In diesemVerfahren stellt sich heraus, dass die Haft des KV im Februar 2017 endete.
Er hat aber noch eine weitere Haftstrafe, die er seit August 2017 verbüßt (bis Juli 2019).
Muss jetzt der erste Beschluss über das Ruhen aufgehoben werden, weil zwischen Februar undAugust 2017
keine Haft bestand und dann ein neuer Beschluss erlassen werden,dass die eSo des KV wegen der neuen Inhaftierung wieder ruht?
Oder muss garnichts entschieden werden bis die jetzige Haft beendet ist?
Es wäre toll, wenn mir jemand weiterhelfen könnte.