Ganz doofe Frage zu später Stunde:
Der Schuldner begehrt die Bestimmung/Erhöhung des pfandfreien Betrages nach §§ 850k Abs. 4, 850c ZPO auf seinem "P-Konto".
Lasst ihr euch nachweisen, dass das Konto tatsächlich ein P-Konto ist? Oder formuliert ihr den Beschluss entsprechend "...falls es sich um ein P-Konto handelt"?
Bzw. würdet ihr bei fehlendem Nachweis zurückweisen?