Hallo, etwas verklausulierte Überschrift, aber ich versuch's zu erläutern:
In meinem Verfahren kommt die Schlussrechnung des vorläufigen Insolvenzverwalters nebst Vergütungsantrag. In diesem Verfahren gab es einen vorläufigen Gläubigerausschuss. Dieser wurde in der ersten Gläubigerversammlung durch einen anderen Gläubigerausschuss ersetzt (5 andere Mitglieder). Neben diesen Unterlagen wird ein Prüfbericht eines externen Kassenprüfers eingereicht.
Irgendwie habe ich gerade Bretter vor dem Kopf :
Welcher Gläubigerausschuss muss denn jetzt die Stellungnahme zu dieser Schlussrechnung abgeben? Und welchem Ausschuss muss ich denn den etwaigen Vergütungsbeschluss zustellen?
und - nach langer Zeit mal wieder - eine praktische Frage; ich habe ja die Kassenprüfung vorliegen. Beauftragt Ihr denn für eine Schlussrechnung eines vorl. Verwalters noch einen SV? Letztlich reicht doch eine durch den Gläubigerausschuss initiierte Kassenprüfung der vorläufigen Insolvenz, oder was gebt Ihr da ggfs. noch weitergehend in Auftrag?