Hallo zusammen,
vorliegender Fall: die X-GmbH ist phG der X-GmbH & Co. KG. Über das Vermögen der X-GmbH wurde das Insolvenzverfahren eröffnet. Der Insolvenzantrag der X-GmbH & Co. KG wurde mangels Masse abgewiesen. Danach hat sich nun aus Gewerbesteuer ein Guthaben in Höhe von rd. 20.000,00 € zugunsten der X-GmbH & Co. KG ergeben. Diese wurde allerdings mittlerweile gemäß § 131 Absatz 2 Satz 1 HGB aufgelöst, aber noch nicht aus dem Handelsregister gelöscht.
Kann der Insolvenzverwalter der X-GmbH das Guthaben zur Masse ziehen?
Vielen Dank!