Es wurden zwei Zwangsverwaltungsverfahren beantragt, aufgrund einer Forderung gegenüber dem Schuldner. Die Grundstücke bilden laut Auskunft des Zwangsverwalters eine wirtschaftliche Einheit. Er regt die Verbindung an.
Zwischenzeitlich hat das Finanzamt den Beitritt zu einem Verfahren erklärt.
Beitrittsbeschluss liegt vor.
Kann jetzt noch die Verbindung erfolgen?