Am 29.12.2014 hat der alleinsorgeberechtigte Vater das Erbe seiner 2 minderjährigen Kinder nach deren Mutter (Vater und Mutter waren nicht verheiratet) vor dem Nachlassgericht wegen Überschuldung ausgeschlagen und hierauf die familiengerichtliche Genehmigung zur Ausschlagung beantragt.
Am 30.12.2014 wurde dem Vater die elterliche Sorge entzogen und das Jugendamt zum Vormund bestellt.
Kann in diesem Fall die familiengerichtliche Genehmigung überhaupt noch erteilt werden ?