Hallo,
ich habe folgendes Problem.
Ein Ehepaar hat ein Testament errichtet, nach dem sie sich gegenseitig als Alleinerben einsetzen.
Der Ehemann befand sich im Jahr 2013 in der Psychiatrie und verschwand kurz darauf spurlos.
Der Ehemann war zu diesem Zeitpunkt 70 Jahre alt.
Die Ehefrau ist nun verstorben.
Nun erscheint die Tochter des Ehepaars.
Nach VerschG ist eine Todeserklärung ja erst nach 10 Jahren, ab dem 80. Lebensjahr nach 5 Jahren möglich.
Gibt es irgendwelche Möglichkeiten, diese Frist zu verkürzen?
Habe dazu nichts gefunden....
Danke!