Die Erblasserin hat ein Testment hinterlassen, mit dem sie ihre jeweiligen Konten einzelnen gemeinnützigen Institutionen "vererbt". Zur Ermittlung der Erbquoten brauche ich daher die Bestände der einzelnen Konten. Leider sind nicht alle Konten und Banken mit Kontonummer bzw. Sitz der Bank aufgeführt. Die Erblasserin verweist jedoch im Testament darauf, dass sich alle Unterlagen in einem Bankschließfach bei der XY-Bank befinden würden.
Die Erblasserin hatte zu Lebzeiten eine Vorsorgebevollmächtigte. In der Vollmacht steht nichts darüber, ob die Vollmacht über den Tod hinaus gelten soll. Ich vermute, dass sich der Schlüssel zum Bankschließfach bei der Bevollmächtigten befindet.
Leider kann die Bevollmächtigte auch nicht alle Kontonummern benennen, sodass die Öffnung des Bankschließfaches zur Ermittlung der Erben zwingend erforderlich ist.
Das Bankschließfach befindet sich allerdings nicht im hießigen Gerichtsbezirk.
Wie würdet Ihr hier vorgehen?
--> Bankschließfach durch die Bevollmächtigte öffnen lassen? Hier hätte ich etwas bedenken, da diese entweder als Miterben oder aber als ausgeschlossene gesetzliche Erbin und Vermächtnisnehmerin in Betracht kommt.
--> Oder könnte ich das Nachlassgericht am Sitz der Bank im Wege der Rechtshilfe ersuchen, das Schließfach zu öffnen und die Unterlagen hierher zu übersenden?