...Es gibt mehr vernünftige Insolvenzverwalter, als mir das zweitinstanzlich bewusst geworden ist. Einige davon sieht man da praktisch nicht, weil sie auf der Basis sehr gründlichen Vortrags und vernünftiger Prozessführung offenbar fast alles in erster Instanz geregelt bekommen (mal von ganz unbekehrbaren Beklagten auf der Gegenseite abgesehen).
Vielen Dank für die sicher nicht leicht gefallene Rückmeldung.;)
Deine neuen Erfahrungen kann ich auch von meiner Warte aus bestätigen: In die II. Instanz gehen meist nur die unbe(k/l)ehrbaren Anfechtungsgegner oder Rechtsstreite mit zweifelhaften Rechtsfragen. Ansonsten gibt es bei gut vorbereiteten und argumentierenden Richtern ("Hoch lebe die Spezialzuständigkeit!") in der Regel einen Vergleich, der die Erfolgsaussichten je nach Sichtweise angemessen widerspiegelt. Der Vergleichsanteil bei Anfechtungsansprüchen liegt nach meiner Erfahrung derzeit außergerichtlich bei etwa 75 % der Fälle, vor Gericht immer noch bei ca. 50 %.