Der Gesetzgeber hat 2013 das Prozesskostenhilferecht ganz erheblich zu Lasten der Armen verschärft (zu Gunsten einer fragwürdigen Sparpolitik). Wir sollten den Teufel tun, dieses Gesetz jetzt auch noch gegen die Bedürftigen zu instrumentalisieren.Es sollte in dem Zusammenhang von Dir wenigstens konstatiert werden , dass "soll" mehr als "kann" ist.
Irgendwas wird sich der Gesetzgeber bei der Umformulierung schon was dabei gedacht haben.
Das habe ich oben doch festgehalten?
Richtig ist, dass § 124 ZPO von "Soll" spricht. Keineswegs bedeutet dies aber, dass es jetzt "kein Ermessen mehr" gäbe. "Soll" normiert nach allgemeiner gesetzlicher Regelungstechnik nur eine Ermessensleitung (sog. "gebundenes Ermessen"), schließt ein Ermessen aber nicht aus. Sonst wäre von "ist" die Rede.
Und natürlich hat sich der Gesetzgeber "was dabei gedacht". Dass es sich auf dem Rücken der Bedürftigen immer noch am einfachsten sparen lässt, da diese kaum eine Lobby haben und sich auch gegen am Rande der Verfassungswidrigkeit bewegende Gesetze nicht effektiv wehren können.