Die Gemeine verkauft ein Grundstück in einem notariellen Vertrag und wird hierbei von einer Beamtin der Gemeinde als vollmachtlose Vertreterin vertreten.
Die Vollmachtsbestätigung wurde mit Unterschrift des Bürgermeisters nachgereicht. Hierauf fehlt das Dienstsiegel, so das die Form des § 29 GBO an sich nicht gewahrt ist. Auf der Vollmachtsbestätigung befindet sich allerdings der Namensstempel des Bürgermeisters und der Eingangsstempel der Gemeinde.
Würdet Ihr dies anerkennen oder das Dienstsiegel der Gemeinde nachfordern?