Ich soll hier einen Ergänzungspfleger zur Vertretung eines noch nicht geborenen Kindes im Vateschaftsanfechtungsverfahren bestellen.
Die werdende KM ist verheiratet, lebt aber vom Ehemann getrennt. Scheidung ist nicht beabsichtigt derzeit. KM erwartet vom Lebensgefährten ein Kind. Um zu verhindern, dass das Kind als eheliches Kind des Ehemannes gilt, soll nun die Vateschaft pränatal angefochten werden. Die Mutter will vor der Geburt einen Beschluss erwirken, in dem festgestellt wird, dass der Ehemann nicht der Vater des Kindes ist. Der leibliche Vater würde dann die Vaterschaft anerkennen, was ja dann wohl wirksam wäre und mit der Geburt des Kindes wäre es dann von Anfang an dem "richtigen" Vater zugeordnet.
Ich bin der Meinung, dass ein Vaterschaftsanfechtungsverfahren vor der Geburt des Kindes nicht möglich ist. Rein rechtlich betrachtet habe ich noch gar keine Mutter, keinen Vater und auch kein Kind. Die Vaterschaft des Ehemannes besteht ja nur dann, wenn er mit der Mutter zum Zeitpunkt der Geburt noch verheiratet ist. Und für wen soll ich den Ergänzungspfleger bestellen, wenn das Kind noch gar nicht da ist?
Andererseits ließe sich so ein Verfahren durchführen und eventuell auch entscheiden, wenn sich die Beteiligten einig sind und dargelegen, dass der Ehemann nicht der Vater sein kann (weil er unfruchtbar ist und keinen Verkehr mit der Mutter in der Empfängniszeit hatte z.B.). Wird ein Gutachten nötig, muss ausgesetzt werden.
Mich würde eure Meinung dazu interessieren.