Hallo,
ich habe ein neues Erbbaurecht eingetragen und komme leider mit den zu erhebenden Kosten nicht ganz klar. Und zwar ergibt sich aus meinem Eureka Kosten Programm, dass für die Eintragung eines Erbbauberechtigten eine Gebühr nach Nr. 14110.3 anfällt. Allerdings finde ich weder im Kommentar noch im Internet irgendetwas zu dieser Vorschrift? Bin ich nicht auf dem aktuellen Stand oder ist das Programm fehlerhaft und es gibt Nr. 14110.3 gar nicht (mehr)?