Guten Tag zusammen.
Ich habe gerade folgenden Fall, der mir etwas Kopfzerbrechen bereitet:
Der Schuldner hat vor Insolvenzeröffnung (IE) bereits die Telefonrechnungen nicht gezahlt. IE war am 05.11.2015. Datiert auf den 10.11.2015 wurde der Telefonvertrag gekündigt (aufgrund der nicht gezahlten Rechnungen) und Schadenersatz für die vorzeitige Beendigung angekündigt. Der Telefonanbieter erteilte dem Schuldner weiterhin bis April 16 monatliche Rechnungen für den "kündigungsbedingten Schadenersatz" und hat angeblich kürzlich erst von der IE erfahren. Der Rechtsanwalt des Gläubigers ist nun der Meinung, dass die Forderungen teilweise nach Insolvenzeröffnungen entstanden sind und will einen Antrag auf Versagung der RSB stellen. Der Schuldner behauptet, dass er der Gläubigerin bereits vor IE von der anstehenden Insolvenz berichtet hat und möchte natürlich die Versagung umgehen.
- Kann die Forderungen rechtlich gesehen zur Insolvenztabelle angemeldet werden, oder sind die Forderungen aufgrund der Kündigung 5 Tage nach IE neue Forderungen?
Für Anmerkungen wäre ich sehr dankbar.