Wenn es unstreitig ist, dass der folgende Termin ausschließlich aufgrund des Ausbleibens des Zeugen stattgefunden hat, habe ich nichts gegen eine Festsetzung. Wenn dann noch weitere Termine folgen, sehe ich das kritischer.
Das eine hat mit dem anderen aus meiner Sicht nicht allzu viel zu tun.
Auch wenn im folgenden Termin nur der säumige Zeuge vernommen wird, kann sich durch dessen Aussage dennoch weiterer Aufklärungsbedarf ergeben und damit auch weitere Termine oder zumindest ein weiterer nötig werden. Dennoch ist dann in der Summe ein (ohne die Säumnis des Zeugen) vermeidbarer Termin mehr abgehalten worden.