Es existiert ein Titel des Jugendamts, wonach der Vater Unterhalt für zwei Kinder zu zahlen hat.
Das hat er laut Vortrag nie gemacht. Nun sind die Kinder 18 und soll, wenn ich das richtig verstanden habe, der Titel im Rahmen eines solchen familienrechtlichen Ausgleichsanspruchs auf die Mutter umgeschrieben werden, die bislang alles finanziert hat und auch noch die Ausbildung wird finanzieren müssen. Das Jugendamt hat die Mutter an uns verwiesen.
Mir kommt das bislang ziemlich suspekt vor. Einerseits erteilen wir nach allem, was ich bislang erlebt habe, keine Klauseln für die Jugendamtstitel. Allenfalls ermächtigen wir das JA dazu, was ich bislang aber nur bei weiteren vollstreckbaren Klauseln kenne. Und einen Anspruch feststellen werde ich auch kaum können, das wäre dann Richtersache - aber im Rahmen einer Klauselumschreibung?
Wer muss hier was machen?