Schuldner (S) ist selbständig, IV hat die Tätigkeit freigegeben. Nun hat (S) einen Käufer gefunden, der den gesamten (freigegebenen) Laden für ein paar Tausend Euro kaufen will.
Preisfrage: Wäre ein Verkaufserlös Masse oder würde er quasi als Einnahme der freigegebenen Selbständigkeit dem S zustehen?