Guten Tag, liebe Forumsmitglieder,
vor mir liegt ein privatschriftliches Testament (vor ca. einem Jahr verfasst), das es auszulegen gilt, da bewusst oder unbewusst – nicht das gesamte Vermögen verteilt wird, sondern nur einen Teil davon.
Der Erblasser hinterlässt
- Miteigentum an einer Immobilie (gehört zur anderen Hälfte der Ehefrau, Zugewinngemeinschaft)
- Zwei Wertpapierdepots
- Anteile an geschlossen Immobilien- und Schiffsfonds, Wert nicht genau bezifferbar, da teilweise in Abwicklung
Folgendes wurde im Testament verfasst:
- Ehefrau EF soll seinen Anteil am Haus erhalten und 50t€ aus Wertpapieren
- Tochter T soll 50t€ aus Wertpapieren erhalten
- Sohn S soll 25t€ aus Wertpapieren erhalten
- die beiden minderjährigen Enkelkinder E1 und E2 (jeweils ein Kind von T und S) sollen je 25t€ aus Wertpapieren erhalten.
Es steht auch der der Satz dabei "die Beträge sind abhängig von den Entwicklungen an den Kapitalmärkten". Der Sinn davon will sich mir nicht erschließen.
Die genannten Summen (insgesamt 175t€) decken etwa 70% des Werts der Wertpapierdepots am Todestag. Nicht berücksichtigt sind 30% der Depotwerte (also 75t€) und die geschlossenen Fonds, in welche wohl ursprünglich ca 60t€ investiert wurden.
Handelt es sich bei den zugedachten Geldbeträgen um Vorausvermächtnisse, so dass sämtliche Reste nach gesetzlicher Erbfolge verteilt werden oder ist von einer Erbeinsetzung auszugehen, aus der sich Erbquoten ableiten lassen. Z.B. EF 5/10, T 2/10, S, E1 und E2 jeweils 1/10. dies hätte ja dann auch zur Folge, dass die minderjährigen Enkelkinder mit ins GB aufgenommen werden.
Ich würde mich freuen, ihre Ansichten zu erfahren!
Vielen Dank schonmal!
Bayerin