Ein Testamentsvollstrecker(Rechtsanwalt-Steuerberater-Wirtschaftsprüfer- teilt dem NG per email mit, dass er das Amt als Testamentsvollstrecker annehme.
Hatte ich so noch nie. Schriftliche Annahme (ohne UB, auch bei Vorhandensein von Grundbesitz) ist zwischenzeitlich die Regel, auch wenn man dann die UB nachholen oder ein Testamentsvollstreckerzeugnis beantragen muss.
Aber per email?
Der MüKo im beck-online hilft mir nicht weiter. Zu dieser Form sagt er nichts.
Also:
Vfg.
1. z.d.A.
2. Kosten nach KV 12410 zum GNotKG erheben.
3. Weglegen?
Oder dem Testamentsvollstrecker nachlaufen, aber mit was für einem Grund?